Richtlinien für die Entsorgung

Rund um die Leerung der Abfall-, Papier- und Biotonnen!

  • Abfall-/Papier-/Biotonnen bis 7 Uhr so bereitstellen, dass diese ohne Zeitverlust geleert werden können;
  • die zugelassenen Abfallsäcke bitte zubinden und gegen Verwehung sichern;
  • es erfolgt keine Nachberäumung von Abfällen, welche nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden;
  • am Abholtag sind zeitliche Verschiebungen möglich, nicht immer werden die Abfälle zur gleichen Tageszeit geholt;
  • Fußgänger und Straßenverkehr dürfen nicht behindert oder gefährdet werden;
  • nach der Leerung den Behälter baldmöglichst an den üblichen Standplatz zurückbringen;
  • Zufahrten, enge Straßen usw. am Tag der Entsorgung nicht zuparken;
  • bei Baustellen und in den Wintermonaten auf die Erreichbarkeit der Behälter achten, evtl. an einem Ausweichplatz oder der nächsten Hauptstraße bereitstellen;
  • den Behälter nur soweit befüllen, dass sich der Deckel problemlos schließen lässt;
  • Abfälle nicht einstampfen/einpressen;
  • für Abfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung in der Tonne verbleiben, erfolgt keine Nachleerung und auch keine Vergütung der Gebühren;
  • nur die in die Behälter und Abfallsäcke mit der Aufschrift „zugelassener Abfallsack Landkreis Zwickau" eingefüllten Abfälle werden entsorgt, Abfälle in anderen Säcken oder Kartons neben dem Behälter werden nicht mitgenommen;
  • die Behälter an einen geschützten Ort stellen, verhindert im Sommer Geruchs- und Madenbildung, im Winter das Einfrieren der Abfälle;
  • bei defektem Behälter ist der Schaden dem Landratsamt Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft, schriftlich mitzuteilen;
  • es besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung bei vorübergehend eingeschränkter, unterbrochener oder verspätet durchgeführter Abfallentsorgung infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, Betriebsstörung, betriebsnotwendiger Arbeiten oder sonstiger betrieblicher Gründe.