Richtlinien für die Entsorgung
Erweiterte Öffnungszeiten der Annahmestelle für Elektroaltgeräte
Wir haben die Öffnungszeiten unserer Annahmestelle für Elektroaltgeräte im Glauchauer Ortsteil Reinholdshain in der Ringstraße 36 erweitert und öffnen ab Januar 2026 zusätzlich immer montags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Rund um die Leerung der Abfall-, Papier- und Biotonnen!
- Abfall-/Papier-/Biotonnen bis 7 Uhr so bereitstellen, dass diese ohne Zeitverlust geleert werden können;
- die zugelassenen Abfallsäcke bitte zubinden und gegen Verwehung sichern;
- es erfolgt keine Nachberäumung von Abfällen, welche nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden;
- am Abholtag sind zeitliche Verschiebungen möglich, nicht immer werden die Abfälle zur gleichen Tageszeit geholt;
- Fußgänger und Straßenverkehr dürfen nicht behindert oder gefährdet werden;
- nach der Leerung den Behälter baldmöglichst an den üblichen Standplatz zurückbringen;
- Zufahrten, enge Straßen usw. am Tag der Entsorgung nicht zuparken;
- bei Baustellen und in den Wintermonaten auf die Erreichbarkeit der Behälter achten, evtl. an einem Ausweichplatz oder der nächsten Hauptstraße bereitstellen;
- den Behälter nur soweit befüllen, dass sich der Deckel problemlos schließen lässt;
- Abfälle nicht einstampfen/einpressen;
- für Abfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung in der Tonne verbleiben, erfolgt keine Nachleerung und auch keine Vergütung der Gebühren;
- nur die in die Behälter und Abfallsäcke mit der Aufschrift „zugelassener Abfallsack Landkreis Zwickau" eingefüllten Abfälle werden entsorgt, Abfälle in anderen Säcken oder Kartons neben dem Behälter werden nicht mitgenommen;
- die Behälter an einen geschützten Ort stellen, verhindert im Sommer Geruchs- und Madenbildung, im Winter das Einfrieren der Abfälle;
- bei defektem Behälter ist der Schaden dem Landratsamt Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft, schriftlich mitzuteilen;
- es besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung bei vorübergehend eingeschränkter, unterbrochener oder verspätet durchgeführter Abfallentsorgung infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, Betriebsstörung, betriebsnotwendiger Arbeiten oder sonstiger betrieblicher Gründe.