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Verteilung "Abfallratgeber 2025"

Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau teilt mit, dass bis zum 15. Dezember 2024 die Verteilung des "Abfallratgebers 2025" erfolgt und abgeschlossen sein soll.

Haushalte und Gewerbe, welche bis dahin noch keine Broschüre erhalten haben, können diese bis Ende Januar 2025 unter der Hotline-Nummer 0800 5888656 anfordern (Mo bis Fr von 7 bis 16 Uhr, Sa von 7 bis 12 Uhr).

Ab Februar 2025 liegt der Abfallratgeber auch in den Bürgerbüros des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden aus.

Unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-aktuell ist der Ratgeber online abrufbar.

Entsorgung von Weihnachtsbäumen

Ab dem 13. Januar 2025 besteht die Möglichkeit der gebührenfreien Entsorgung von Weihnachtsbäumen. Ausgediente Bäume sind zum Termin - siehe Entsorgung / Sammeltermine - am üblichen Stellplatz der Abfallbehälter zur Abholung bereitzulegen. Die Weihnachtsbäume dürfen eine Höhe von maximal zwei Metern nicht überschreiten; einzelne Zweige bitte bündeln.

Frisch geschnittene Tannen, Fichten oder dergleichen zum Beispiel aus Vorgärten werden nicht mit entsorgt.

Frühjahrssammlung von Schadstoffen

In der Zeit vom 24. März 2025 bis 15. April 2025 ist das Schadstoffmobil im Gebiet des ehemaligen Landkreises Chemnitzer Land unterwegs. Angenommen werden gefährliche Abfälle wie z. B. Arzneimittelreste, Kleb- und Lösemittel, Dünger und Lacke (siehe Abfallarten-ABC). Die genauen Termine und Standplätze in Ihrer Nähe finden Sie unter Entsorgung / Schadstoffsammlung.

Achtung!!! Es werden keine Elektro(nik)-Altgeräte angenommen. Bitte nutzen Sie zur Abgabe die Annahmestellen in Glauchau/Reinholdshain bzw. in Limbach-Oberfrohna. 

Wenn die Mülltonne "friert"

In den Herbst- und Wintermonaten gibt es immer wieder Ärger, wenn Abfälle in den Behältern festfrieren und diese nicht komplett geleert werden können.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

    - Abfälle nicht in den Behälter einstampfen oder einpressen; - feuchte Abfälle in Tüten oder Folien (nicht bei Biotonnen!) verpacken; - Boden und Wände mit Pappe oder Papier ausgekleidet, verhindert das Anfrieren; - den Deckel des Behälters geschlossen halten, um das Eindringen zusätzlicher Feuchtigkeit zu vermeiden; - Abfälle vor dem Einfüllen abkühlen lassen; - soweit wie möglich den Abfallbehälter frostsicher aufstellen.

Konnte die Tonne nicht komplett geleert werden, weil der Inhalt festgefroren war, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Nachberäumung bzw. eine Erstattung der Leerungsgebühr.