Aktuelles
Verteilung "Abfallratgeber 2026"
Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau teilt mit, dass vom 5. bis 14. Dezember 2025 die Verteilung des "Abfallratgebers 2026" erfolgt.
Ab 8. Dezember 2025 ist die Reklamationshotline der Verteilerfirma unter der Nummer 0800 0009383 zu folgenden Servicezeiten erreichbar - Mo bis Fr von 7 bis 16 Uhr und Sa von 7 bis 12 Uhr.
Ab Februar 2026 liegt der Abfallratgeber auch in den Bürgerbüros des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden aus.
Unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-aktuell ist der Ratgeber online abrufbar.
Annahmestellen für Elektroaltgeräte über Feiertage geschlossen
Unsere Annahmestellen für Elektroaltgeräte in Glauchau/Reinholdshain und Limbach-Oberfrohna bleiben in der Weihnachts- und Neujahrswoche geschlossen.
- Sammelstelle Glauchau/Reinholdshain - letztmalig geöffnet am 18.12.2025, öffnet wieder am 05.01.2026
- Sammelstelle Limbach-Oberfrohna - letztmalig geöffnet am 17.12.2025, öffnet wieder am 07.01.2026
Geänderte Abfallentsorgung durch Weihnachtsfeiertage
Die Leerung aller Sammelbehälter vom Donnerstag, dem 25.12.2025 und Freitag, dem 26.12.2025 wird beginnend ab Samstag, den 27.12.2025 nachgeholt. Das heißt, dass es auch bei den weiteren Abholterminen zu Verschiebungen kommen kann. Die Behälter sind immer am eigentlichen Entsorgungstag (außer an den Feiertagen) bis 7 Uhr zur Leerung bereitzustellen.
Geänderte Abfallentsorgung durch Neujahr
Die Leerung aller Sammelbehälter vom Donnerstag, dem 01.01.2026 wird ab Freitag, den 02.01.2026 nachgeholt. Das heißt, dass es auch bei den weiteren Abholterminen zu Verschiebungen kommen kann. Die Behälter sind immer am eigentlichen Entsorgungstag (außer am Feiertag) bis 7 Uhr zur Leerung bereitzustellen.
Wenn die Mülltonne "friert"
In den Herbst- und Wintermonaten gibt es immer wieder Ärger, wenn Abfälle in den Behältern festfrieren und diese nicht komplett geleert werden können.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- - Abfälle nicht in den Behälter einstampfen oder einpressen; - feuchte Abfälle in Tüten oder Folien (nicht bei Biotonnen!) verpacken; - Boden und Wände mit Pappe oder Papier ausgekleidet, verhindert das Anfrieren; - den Deckel des Behälters geschlossen halten, um das Eindringen zusätzlicher Feuchtigkeit zu vermeiden; - Abfälle vor dem Einfüllen abkühlen lassen; - soweit wie möglich den Abfallbehälter frostsicher aufstellen.
Konnte die Tonne nicht komplett geleert werden, weil der Inhalt festgefroren war, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Nachberäumung bzw. eine Erstattung der Leerungsgebühr.